Erbschaftsteuer berechnen

Rechnen Sie Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus und sehen Sie jeden Rechenschritt mit der Vorschrift, auf der er beruht.

Vorgang

Tragen Sie ein, was Sie selbst erhalten. Bei mehreren Erben ist das Ihr Anteil, nicht der ganze Nachlass.

Bestimmt Steuerklasse und persönlichen Freibetrag. Steuerklassen erklärt

In vollendeten Jahren am Todestag. Wichtig für den Versorgungsfreibetrag.

Konten, Bargeld, Wertpapiere und sonstiges Kapitalvermögen. Bei mehreren Erben nur der Teil, der auf Sie entfällt.

Steuerlicher Wert Ihres Anteils an Grundstücken und Gebäuden, die weder Familienheim noch vermietete Wohnung sind. Wie Immobilien bewertet werden

Möbel, Haushaltsgeräte, Wäsche und Kleidung.

Kredite und offene Rechnungen des Erblassers, soweit sie auf Sie entfallen. Ohne Kosten der Bestattung. Darlehen für eine bestimmte Immobilie tragen Sie unter Weitere Angaben ein.

Für Bestattung, Grabpflege und die Abwicklung des Nachlasses, ohne Einzelnachweis. Bei mehreren Erben teilt der Rechner sie nach Ihrer Erbquote unter Weitere Angaben. Mehr zur Pauschale

Weitere Angaben Familienheim, vermietete Wohnungen, Darlehen, Erbquote, Pflege, frühere Erwerbe

Steuerlicher Wert Ihres Anteils an der Wohnung oder dem Haus, das Sie selbst bewohnen werden. Wann das Familienheim steuerfrei ist

Vor allem die eigene Nutzung zu Wohnzwecken.

Wohnfläche der ganzen Wohnung, auch wenn Sie nur einen Anteil erben. Bei Kindern hängt die Befreiung auch von der Wohnfläche ab.

Steuerlicher Wert Ihres Anteils an Wohnungen und Häusern, die zu Wohnzwecken vermietet sind. Ertragswert ermitteln

Zum Beispiel Auto, Schmuck oder Kunst.

Restschuld von Krediten des Erblassers, die mit den vermieteten Wohnungen zusammenhängen, soweit sie auf Sie entfällt.

Restschuld von Krediten des Erblassers, die mit dem Familienheim zusammenhängen, soweit sie auf Sie entfällt.

Restschuld von Krediten des Erblassers, die mit den übrigen Immobilien zusammenhängen, soweit sie auf Sie entfällt.

Nur bei mehreren Erben, zum Beispiel 50 bei der Hälfte. Die Erbquote teilt nur die Erbfallkostenpauschale auf, die je Erbfall einmal zusteht. Die Beträge oben bleiben Ihr Anteil. Leer lassen, wenn Sie allein erben.

Nur wenn Ihre belegten Kosten für Bestattung, Grabmal, Grabpflege und Abwicklung des Nachlasses höher sind als Ihr Teil der Pauschale. Der Rechner setzt den höheren Betrag an.

Pflege oder Unterhalt, den Sie dem Erblasser ohne oder gegen zu geringes Entgelt geleistet haben.

Zum Beispiel Witwen- oder Waisenrente. Sie kürzen den Versorgungsfreibetrag.

Schenkungen von derselben Person, die mit diesem Erwerb zusammengerechnet werden. Welcher Zeitraum zählt

Die Steuer, die das Finanzamt damals festgesetzt hat.

Warum die Steuer manchmal niedriger ist als Satz mal Betrag

Die Steuersätze steigen in Stufen, und der höhere Satz gilt für den ganzen Erwerb. Liegt ein Erwerb nur knapp über einer Stufengrenze, könnte die zusätzliche Steuer ohne Ausgleich größer sein als der Betrag über der Grenze. Der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG begrenzt die Mehrsteuer auf einen Teil dieses Betrags.

Der Rechner prüft das bei jeder Berechnung. Greift der Härteausgleich, zeigt der Rechenweg beide Beträge. Steuersätze und Härteausgleich erklärt

So rechnet die Erbschaftsteuer

  1. Schritt 1

    Erwerb ermitteln

    Alle Vermögenswerte werden mit ihrem steuerlichen Wert zum Stichtag angesetzt. Schulden und Kosten des Erbfalls mindern den Erwerb.

  2. Schritt 2

    Befreiungen und Freibeträge abziehen

    Manches Vermögen ist ganz oder teilweise steuerfrei, etwa das Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen. Danach folgt der persönliche Freibetrag, der vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt.

  3. Schritt 3

    Steuersatz anwenden

    Der steuerpflichtige Erwerb wird abgerundet und mit dem Satz versteuert, der zu Steuerklasse und Höhe des Erwerbs gehört.

So rechnet dieser Rechner im Detail

Erbschaftsteuer berechnen: Angaben, Felder, Ergebnis

Um Ihre Erbschaftsteuer zu berechnen, brauchen Sie zunächst nur wenige Angaben: in welchem Verhältnis Sie zur verstorbenen Person standen, was Sie erben und welche Schulden auf Sie entfallen. Der Erbschaftssteuerrechner auf dieser Seite (im Gesetz heißt die Steuer Erbschaftsteuer, ohne Fugen-s) rechnet daraus die Steuer aus und zeigt den Weg dorthin. Für eine Schenkung gibt es den Schenkungsteuerrechner.

Was Sie für die Berechnung brauchen

  • Ihr Verhältnis zur verstorbenen Person. Es entscheidet über Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz (Steuerklassen, Freibeträge).
  • Die Werte Ihres Erbes am Todestag, getrennt nach Geld und Wertpapieren, Immobilien, Hausrat und anderen Gegenständen wie einem Auto.
  • Ihren Anteil an den Schulden des Erblassers und an Darlehen, die zu einer bestimmten Immobilie gehören.
  • Bei Kindern das Alter am Todestag. Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern gegebenenfalls den Kapitalwert einer Witwen- oder Waisenrente, der den Versorgungsfreibetrag kürzt.
  • Schenkungen, die Sie in den letzten zehn Jahren von derselben Person erhalten haben, und die Steuer, die damals festgesetzt wurde.

So füllen Sie die Felder aus

Tragen Sie nur Ihren Anteil ein. Jedes Feld fragt nach dem, was Sie selbst erhalten, nicht nach dem ganzen Nachlass. Erben Sie ein Depot je zur Hälfte mit Ihrer Schwester, gehört nur Ihre Hälfte in das Feld. Das gilt ebenso für Schulden.

Die Erbquote steht unter „Weitere Angaben“. Erben mehrere Personen, tragen Sie dort Ihre Erbquote ein. Sie wirkt nur auf die Erbfallkostenpauschale von 15.000 €, die je Erbfall nur einmal zusteht. Der Rechner setzt die Pauschale mit Ihrer Quote an und weist darauf hin, dass diese Aufteilung nicht ausdrücklich im Gesetz steht.

Für Immobilien zählt der steuerliche Wert am Todestag, nicht der Kaufpreis von damals. Das Finanzamt ermittelt ihn nach dem Bewertungsgesetz, je nach Art der Immobilie im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren (Immobilie erben). Für ein vermietetes Mietwohngrundstück können Sie den Wert mit dem Ertragswertrechner selbst ermitteln. Vermietete Wohnungen gehören in ein eigenes Feld, weil das Gesetz sie nur zu 90 Prozent ansetzt. Das Haus, in dem die verstorbene Person gewohnt hat und das Sie selbst beziehen, tragen Sie als Familienheim ein; den Haken setzen Sie nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Familienheim). Ist der tatsächliche Wert niedriger, können Sie ihn durch ein Gutachten oder einen Kaufpreis nachweisen (§ 198 BewG).

Hausrat und andere Gegenstände tragen Sie getrennt ein. In Steuerklasse I bleiben Hausrat bis 41.000 € und andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 € steuerfrei. Geld und Wertpapiere gehören nie in diese Felder.

Die Pauschale bleibt angehakt, außer Sie haben höhere belegte Kosten für Bestattung, Grabmal und die Abwicklung des Nachlasses. Diese tragen Sie unter „Weitere Angaben“ ein (Nachlassverbindlichkeiten).

Was der Rechenweg zeigt

Neben dem Formular, auf kleineren Bildschirmen darunter, steht Ihr Rechenweg. Jede Zeile nennt Betrag und Vorschrift, die meisten führen zu der Seite, die die Regel erklärt. Greift der Härteausgleich, sehen Sie die Steuer mit und ohne ihn. Darunter folgen Hinweise zu Ihrem Fall, etwa ein Grenzfall beim Alter eines Kindes oder die Pflicht, den Erwerb innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen (Anzeige und Erklärung). Gerechnet wird nur in Ihrem Browser; Ihre Eingaben werden nicht übertragen.

Wo die Grenzen liegen

Der Rechner gilt für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2024 entsteht, und nur bei unbeschränkter Steuerpflicht. Betriebsvermögen und seine Verschonung, den Antrag nach § 15 Abs. 3 ErbStG beim Berliner Testament und das Sachwertverfahren rechnet er nicht. Den Wert von Immobilien und den Kapitalwert von Versorgungsbezügen übernimmt er aus Ihren Angaben. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Steuerberatung; maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts. Wie der Rechner im Einzelnen vorgeht und wie er geprüft ist, steht unter So rechnet der Rechner.

Freibeträge auf einen Blick

Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung
Empfänger Steuer­klasse Freibetrag
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner I 500.000 €
Kinder und Stiefkinder I 400.000 €
Enkelkinder I 200.000 €
Übrige Personen der Steuerklasse I I 100.000 €
Personen der Steuerklasse II II 20.000 €
Personen der Steuerklasse III III 20.000 €

Quelle: § 16 ErbStG. Wer zu welcher Steuerklasse gehört, erklärt der Ratgeber Steuerklassen.

Ratgeber und Wissen

Alle Ratgeber
  • Freibeträge

    Welcher persönliche Freibetrag für wen gilt und wie oft er greift.

  • Steuerklassen

    Wer in welche Steuerklasse fällt und was daraus folgt.

  • Immobilie erben

    Wie Immobilien bewertet werden und was das für die Steuer heißt.

  • Familienheim

    Wann das selbst genutzte Haus steuerfrei bleibt.

  • Berliner Testament

    Was beim Ehegattentestament mit den Freibeträgen der Kinder geschieht.

Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht

Zwei Verfahren in Karlsruhe betreffen die Erbschaftsteuer. Der Rechner rechnet nach geltendem Recht, bis ein Urteil etwas ändert.

  1. Mündliche Verhandlung, Normenkontrollantrag Bayerns

    Bundesverfassungsgericht, Verfahren 1 BvF 1/23

    Urteil offen

  2. Mündliche Verhandlung, Verschonung von Betriebsvermögen

    Bundesverfassungsgericht, Verfahren 1 BvR 804/22

    Urteil offen

Stand der Angaben:

Worum es in den Verfahren geht